Rechtsprechung
BFH, 05.04.2016 - III B 137/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen Prozessbevollmächtigten
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 62, FGO § 96 Abs 1 S 1
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen Prozessbevollmächtigten
- Bundesfinanzhof
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen Prozessbevollmächtigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 62 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen Prozessbevollmächtigten - IWW
- Wolters Kluwer
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
- rewis.io
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ladung eines Beteiligten über seinen Prozessbevollmächtigten
Verfahrensgang
- FG Münster, 03.12.2015 - 8 K 1943/12
- BFH, 05.04.2016 - III B 137/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 19.01.2011 - X B 127/10
Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - III B 137/15
NV: Kein Verfahrensmangel, sondern ein grundsätzlich nicht zur Revisionszulassung führender materieller Fehler ist gegeben, wenn das FG eine (vermeintlich) unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung vornimmt sowie, wenn das FG bestimmte Vorgänge in rechtlicher Hinsicht abweichend würdigt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, Rz 12).Kein Verfahrensmangel, sondern ein grundsätzlich nicht zur Revisionszulassung führender materieller Fehler ist hingegen gegeben, wenn das FG eine (vermeintlich) unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung vornimmt sowie wenn das FG bestimmte Vorgänge in rechtlicher Hinsicht abweichend würdigt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, Rz 12).
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 41/09
Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Praxiseinbringung i. S. des § 24 …
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - III B 137/15
Denn es hat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Dezember 2012 VIII R 41/09 (BFHE 239, 437, BStBl II 2014, 288) in rechtlicher Hinsicht angenommen, dass die Einziehung der in der "alten" Sozietät begründeten Forderungen durch den Kläger und den Beigeladenen nach der Einbringung der wesentlichen Betriebsgrundlagen in die Partnerschaftsgesellschaft nicht zum Fortbestand der bisherigen Sozietät geführt habe. - BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - III B 137/15
Zudem muss der Beigeladene substantiiert darlegen, dass die Vorentscheidung unter Zugrundelegung der dort vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders getroffen worden wäre, wenn dem FG der behauptete Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre (Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38, Rz 11).
- BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und …
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - III B 137/15
Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (z.B. Senatsbeschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631, Rz 18). - BFH, 31.05.2007 - III B 50/07
Kein Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - III B 137/15
Rechtliches Gehör wird den Beteiligten u.a. dadurch gewährt, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zum Sachverhalt zu äußern, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden soll (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2007 III B 50/07, BFH/NV 2007, 1907). - BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen …
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - III B 137/15
Wer davon keinen Gebrauch macht, kann keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2009 III B 118/08, BFH/NV 2010, 665).
- BFH, 18.07.2016 - VI B 128/15
Gewährung rechtlichen Gehörs bei Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per …
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wird den Beteiligten rechtliches Gehör u.a. dadurch gewährt, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zum Sachverhalt zu äußern, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden soll (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2007 III B 50/07, BFH/NV 2007, 1907; vom 5. April 2016 III B 137/15, nicht veröffentlicht).